V11 Hunteniederung
V11 Hunteniederung
Feuchtgrünland und Polder für Wiesenvögel
Schutzstatus und Größe:
Das Vogelschutzgebiet „Hunteniederung“ (V11) hat eine Gesamtgröße von 1.080 ha. Das Schutzgebiet wird national durch das LSG BRA 035 „Gellener Polder und Fährbucht“ (Landkreis Wesermarsch) sowie das NSG WE 132 „Moorhauser Polder“ (Landkreis Wesermarsch) und das NSG WE 205 „Bornhorster Hunteweisen“ (Stadt Oldenburg und Landkreises Wesermarsch) geschützt. Der im Landkreis Wesermarsch liegende und durch die Ökologische Station Jade betreute Anteil am V11 beträgt ca. 659 ha.
Lage und Kurzbeschreibung:
Das Vogelschutzgebiet liegt am linken Hunteufer östlich der Stadt Oldenburg im Naturraum Wesermarschen. Es handelt sich um ein großflächiges offenes Niederungsgebiet mit Feuchtwiesen, Stillgewässern (teils ehemaligen Bodenentnahmestellen), strukturreichen Gräben und die hier eingedeichte, tidebeeinflusste Hunte. Das Gebiet dient teilweise als Hochwasserretentionsraum und ist durch intensive bis extensive Grünlandnutzung z.T. durch Beweidung (Milchviehwirtschaft) geprägt.
Schutzzweck und Ziele:
Besonderer Schutzzweck für das Schutzgebiet ist die Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der wertbestimmenden sowie der weiteren maßgeblichen Vogelarten durch den Schutz und die Entwicklung der Lebensräume. Dabei steht insbesondere die Erhaltung und Entwicklung störungsarmer Brut-, Aufzucht-, Rast- und Nahrungshabitate im Fokus. Des Weiteren wird die Erhaltung großer, offener und störungsarmer mit freien Sichtverhältnissen und ohne Gehölzaufwuchs angestrebt. Kleine, offene Wasserfläche und hohe, oberflächennahe Bodenwasserstände werden erhalten bzw. entwickelt und wiederhergestellt. Neben diesen Aspekten soll das Gebiet im Herbst und Winter kurzrasige Feuchtgrünländer als Nahrungshabitate aufweisen. Auch eine schonende Gewässerunterhaltung und ein Gelege- und Kükenschutz sollen gefördert werden.
Bedeutung:
Das Gebiet „Hunteniederung“ ist für Brut- und Gastvogelarten des Offenlandes von besonderer Bedeutung, die das durch Dauergrünland geprägte Gebiet als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- und Rasthabitat nutzen. Große Zahlen nordischer Gänse, insbesondere Graugänse (Anser anser), nutzen das Gebiet zur winterlichen Rast, zählen jedoch nicht zu den für das Gebiet wertbestimmenden Arten. Für das Gebiet gelten die Pfeifente (Anas penelope) und der Zwergschwan (Cygnus columbianus) als wertbestimmende Gastvögel, die Löffelente (Anas clypeata) gilt in dem Gebiet sowohl als Brut- als auch als Gastvogel als wertbestimmend. Neben den vorgenannten Arten gelten der Wachtelkönig (Crex crex), die Uferschnepfe (Limosa limosa), der Brachvogel (Numenius arquata), der Rotschenkel (Tringa totanus) und der Kiebitz (Vanellus vanellus) als wertbestimmende Brutvögel und der Weißstorch (Ciconia ciconia) als wertbestimmender Nahrungsgast.
Neben der Bedeutung für die wertbestimmenden Arten kommt dem Gebiet „Hunteniederung“ auch für eine Vielzahl weiterer Vogelarten eine Bedeutung als Rast- und Brutgebiet zu. An dieser Stelle sei beispielhaft auf die Vielzahl verschiedener, teils stark gefährdeter Entenarten hingewiesen, die insbesondere den Moorhauser Polder zur Zeit der winterlichen Überstauung als Rastgebiet nutzen.
Die Fährbucht, die durch einen Bodenabbau entstanden ist, stellt im Gebiet eine Besonderheit dar, da sie weitgehend durch Bäume und andere Gehölze umstanden ist und über großflächige Röhrichtbestände verfügt. Das Gebiet stellt daher unter anderem für verschiedene Röhrichtbrüter ein geeignetes Habitat dar.